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Fahrgastrechte & Erstattung (Orientierung)

Bahn-Verspätung: Wann gibt es wie viel Geld zurück?

Ob ICE, IC oder Regionalverkehr: Erreichst du deinen Zielbahnhof mit mindestens 60 Minuten Verspätung, sieht die EU-Fahrgastrechteverordnung im Regelfall eine Entschädigung vor. Prüfe hier unverbindlich deinen voraussichtlichen Erstattungsbetrag.

Unverbindlicher Orientierungsrechner

Fahrgastrechte-Erstattungsrechner

Berechne deine voraussichtliche Erstattung im Regelfall nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.

€
Voraussichtlicher Erstattungsbetrag (Orientierung)
17,48 € (25 % vom Fahrpreis)

Bei 60 bis 119 Minuten Verspätung am Zielort sieht die EU-Verordnung im Regelfall 25 % des Ticketpreises für die betroffene einfache Fahrt vor.

Auszahlungsgrenze & Hinweis: Beträge unter 4,00 € werden nicht ausgezahlt. Unverbindlicher Richtwert ohne Rechtsberatung (siehe Ausnahmen unten).
Rechtlicher Hinweis & gesetzliche Ausnahmen (keine Rechtsberatung)

Dieser Rechner und Ratgeber bieten eine allgemeine, unverbindliche Orientierung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Es handelt sich um keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und um kein offizielles Angebot der Deutschen Bahn AG.

Wichtige Ausnahmen (Art. 19 Abs. 10 VO (EU) 2021/782): Ein Anspruch auf Entschädigung besteht unter anderem dann nicht, wenn Sie bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über die Verspätung informiert wurden oder wenn die Verspätung unmittelbar auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden konnte (z. B. extreme Witterungsbedingungen, schwere Naturkatastrophen, Personen im Gleis, Kabeldiebstahl oder Streiks Dritter außerhalb des Eisenbahnunternehmens) oder auf einem Verschulden des Fahrgasts beruht. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Vorschriften und die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Ab 20 Minuten

Zugbindung aufgehoben

Ist absehbar, dass du mindestens 20 Min. zu spät am Zielbahnhof ankommst, entfällt im Regelfall die Zugbindung für deine Verbindung (Nutzung anderer geeigneter Züge auf der Route; bei Nahverkehrstickets im Fernverkehr zuerst Aufpreis lösen und anschließend einreichen).

Ab 60 Minuten

25 % Erstattung

Erreichst du deinen Zielbahnhof mit 60 bis 119 Minuten Verspätung, beträgt die reguläre Entschädigung 25 % des gezahlten einfachen Fahrpreises (sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund greift).

Ab 120 Minuten

50 % Erstattung

Ab zwei Stunden Verspätung am Zielort beträgt die reguläre Entschädigung 50 % des Fahrpreises für die betroffene Fahrt – wahlweise als Gutschein oder Banküberweisung.

So beantragst du deine Entschädigung in 3 Schritten

01

DB Navigator öffnen

Öffne in der App oder auf bahn.de den Bereich Meine Reisen und wähle die verspätete Fahrt aus.

02

Fahrgastrechte wählen

Tippe auf Fahrgastrechte beantragen und gib die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort an.

03

Auszahlung wählen

Wähle zwischen einer Gutschrift als Gutschein oder einer direkten Überweisung auf dein Bankkonto.

Züge mit hohem historischem Verspätungsanteil

Diese ICE-Verbindungen (mind. 1.000 Beobachtungen) hatten historisch die niedrigste Pünktlichkeitsquote im Beobachtungsnetz:

Ganzes Ranking →

Häufige Fragen zu Bahn-Erstattungen

Ab wann gibt es bei der Deutschen Bahn Geld zurück? +

Nach den EU-Fahrgastrechten (Art. 19 Verordnung (EU) 2021/782) beträgt die Entschädigung im Regelfall ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des gezahlten Fahrpreises – sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund (z. B. außergewöhnliche Umstände nach Art. 19 Abs. 10 VO (EU) 2021/782) vorliegt.

Gilt die Entschädigung auch beim Deutschland-Ticket? +

Beim Deutschland-Ticket sehen die Tarifbestimmungen für den Regionalverkehr im Regelfall eine Pauschale von 1,50 Euro ab 60 Minuten Verspätung vor (maximal 25 % des Ticketwertes pro Monat). Da Beträge unter der Auszahlungsgrenze von 4,00 Euro nicht ausgezahlt werden, müssen in der Regel mehrere Verspätungsfälle gesammelt eingereicht werden.

Wann entfällt die Zugbindung beim Sparpreis? +

Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass du deinen Zielort gemäß Beförderungsvertrag mit mindestens 20 Minuten Verspätung erreichst, entfällt die Zugbindung deines Sparpreis- oder Super-Sparpreis-Tickets. Du kannst dann andere geeignete Züge des Fern- und Nahverkehrs auf der Strecke nutzen (ausgenommen reservierungspflichtige Sonderzüge).

Wie reiche ich die Entschädigung am schnellsten ein? +

Digital über den DB Navigator oder online auf bahn.de im Kundenkonto unter „Meine Reisen“ > „Fahrgastrechte beantragen“. Alternativ kann das Fahrgastrechte-Formular im DB Reisezentrum abgegeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzureichen? +

Anträge beim Servicecenter Fahrgastrechte können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte eingereicht werden; die gesetzlichen Verjährungsfristen richten sich nach Art. 60 CIV bzw. den anwendbaren Beförderungsbedingungen.

Quelle & Methodik

Daten: Deutsche Bahn AG (Timetables-API), CC BY 4.0 · aufbereitet von piebro/deutsche-bahn-data · eigene Auswertung zugmonitor.app · Zeitraum 01.01.2025 bis 30.09.2026

Abdeckung: 100 Bahnhöfe mit den meisten historischen Beobachtungen. Ein beobachteter Zughalt gilt in dieser Auswertung als pünktlich, wenn die beobachtete Zeit höchstens 5:59 Minuten von der planmäßigen Zeit abweicht. Ausfälle werden separat gezählt. Ausgefallene Halte zählen als nicht pünktlich und werden zusätzlich als Ausfallquote ausgewiesen.

Historische Auswertung, keine Live-Daten. Eigene Auswertung, nicht die offizielle Pünktlichkeitsstatistik der Deutschen Bahn.